ijodsfioasdkj

Forstbetriebsgemeinschaft Spessart -West e.V.

 

 

↓                Zum Bestellen weiter nach unten Scrollen                 ↓

Brennholzrechner

! Achtung: Der Bedarfsrechner stellt lediglich eine Hilfestellung zur Ermittlung der benötigten Brennholzmenge nach unterschiedlichen Parametern dar. Es ist kein verbindlicher Wert, da für eine genaue Berechnung Faktoren wie Persönliche Vorliebe (Temperatur, Heizdauer pro Tag, etc.), die genaue Gebäudestruktur oder auch die Gebäudegeometrie ausschlaggebend sind. Präzisere Berechnungen sollten von anerkannten Energieberatern (Energieeffizienz- Beratern) durchgeführt werden.

Die Forstbetriebsgemeinschaft Spessart- West e.V. übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung oder Haftung für falsche oder abweichende Ergebnisse, welche durch den Gebrauch des Bedarfsrechners entstehen oder entstehen könnten.

Bestellportal - Brennholzkontor

Herzlich Willkommen bei dem Bestellportal für Brennholz der Forstbetriebsgemeinschaft Spessart- West e.V.! 

Hier können Sie als KommunalbürgerIn unserer Mitgliedskommunen ganzjährig Ihren Privatbedarf an Brennholz bestellen. 
Mit der Benutzung des Bestellportals erkennen Sie die Datenschutzerklärung, wie auch die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Forstbetriebsgemeinschaft Spessart- West e.V. an.

Sollten Sie Fragen zum Bestellvorgang haben oder Hilfe bei Ihrer Bestellung benötigen, sind wir zu unseren Öffnungszeiten gerne für Sie da.

 

Nachweislicher Missbrauch dieses Tools hat die Versagung der Bestellmenge durch den Verein zur Folge!

Brennholzkontor  est. 2025   |   Forstbetriebsgemeinschaft Spessart- West e.V.

FAQ´s - Brennholzkontor

→ Wann bekomme ich eine Rückmeldung bezüglich meiner Brennholzbestellung?

Im Normalfall erhalten Sie umgehend nach einer erfolgreich versendeten Bestellung eine E-Mail an die, bei der Bestellung angegebene Mailadresse, in welcher sich Ihre personalisierten Bestelldaten, wie auch der Bestätigungslink befindet. 
Sollten Sie keine E-Mail - auch nicht im Spam- Ordner - gefunden haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch während unserer Öffnungszeiten an unsere Mitarbeiter.

 

→ Was versteht sich unter den Sortimenten "2. Wahl"?

Die Sortimentbeschreibung "2. Wahl" bezeichnet Laub- oder Nadelholz, welches bereits länger als ein dreiviertel Jahr im Wald lagert. Dies können ganze Stämme, Restposten oder Polter sein. Da das Holz bereits bei der Fällung von Insekten befallen sein kann, die Lagerung im Wald nicht optimal ist und sich auf verschiedene Holzarten unterschiedlich auswirkt, können keine gleichen Qualitäten versprochen werden. In jedem Fall ist von einem deutlich geringeren Brennwert bei gleicher Masse auszugehen. 
Die 2. Wahl kann zudem nicht künstlich erzeugt werden, weshalb nach restloser Vergabe eine Zurückweisung der verbleibenden Bestellungen oder eine Umverteilung auf Sortimente mit ähnlichem Preis seitens des Vereinpersonals vorgenommen wird.

 

→ Kann ich für Freunde oder Bekannte Mitbestellen?

Kurz gesagt: Nein. Die Holzbestellung über das Brennholzkontor ist ausschließlich für Kommunalbürger unserer Mitgliedskommunen für den Privatgebrauch im eigenen Haushalt vorgesehen. Die Änderung der angegebenen Adressdaten (Rechnungsdaten) ist im Nachhinein nicht mehr möglich. 
Deshalb: Im Notfall Freunden oder Bekannten am Besten bei deren eigener Bestellung helfen.

 

→ Kann ich Losholz oder Schlagabraum bestellen?

Die Bestellung von Losholz oder Schlagabraum ist bis auf Weiteres nicht möglich. Dies lässt sich durch Vorteile in Sachen Arbeitssicherheit, fairer Verteilung oder auch der Waldökologie begründen. Finanzielle Nachteile entstehen den Selbstwerbern dadurch nicht: Es wird nur das berechnet, was auch am Weg liegt - Selbe Masse, anderes Volumen. 
Bei konkreten Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

→ Welche Nachweise muss ich vorlegen?

Genauso wie bisher gilt: Wer sein Brennholz im Wald der Gemeinden selbst aufarbeiten möchte, muss Inhaber eines in Bayern gültigen Motorsägenscheins sein. Wer ohne Motorsägenschein bei der Aufarbeitung von Brennholz kontrolliert wird und diesen auf Nachforderung nicht vorzeigen kann, riskiert die Versagung von Brennholz auf unbestimmte Zeit. 
Während der Zuteilung der Bestellmenge können stichprobenartige Kontrollen durch die FBG vorgenommen werden. Diese können jedoch bequem per E-Mail durchgeführt werden - Ein Scan oder ein Bild reichen häufig schon aus. 

Es kann zum Teil auch die Nachweisung des Eigenbedarfs erforderlich werden. Das prüfen wir durch einen amtlichen Feuerstättennachweis ebenfalls stichprobenartig per E-Mail ab.

Logo

Forstbetriebsgemeinschaft Spessart - West e.V.

Hauptstraße 190, 63872 Heimbuchenthal

1. Vorsitzender:           Rüdiger Stenger          Tel. 06092/942126                                       

Geschäftsführer:        Jonah Weber                Tel. 0170/4141741

 E-Mail:                          info@fbg-spessart-west.de                 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.