Mitgliederbereich
Herzlich Willkommen im geschützten Mitgliederbereich der Forstbetriebsgemeinschaft Spessart- West e.V.!
Hier können Sie als Vorstandsmitglied Einsicht in Entgeltverordnung und Sitzungsprotokolle nehmen.
Ebenso finden Sie hier aktuelle Marktwerte und Holzpreise.
Entgeltverordnung der Forstbetriebsgmeinschaft Spessart- West e.V.
Holzvermarktung
Dies beinhaltet Verkaufsverhandlungen, Holzüberweisungen, Rechnungstellung, Zahlungsüberwachung, Erledigung bei Reklamationen, Mahndienst, Einweisung von Holzfahrern, Fahrtkosten inklusive
Kleinprivatwald: 2,50 Euro/ fm
(Holzaufnahme und Erstellen der Holzlisten durch Personal der FBG)
Großprivatwald 1,50 Euro/ fm
(Holzaufnahme und Erstellen der Holzlisten durch eigenes Personal)
Gemeindewald
(Holzaufnahme und Erstellen der Holzlisten durch eigenes Personal)
Jährlicher Pauschalbetrag im Zuge der Mitgliedsbeitragsberechnung
Dienstleistungsstunden der FBG
Insb. Betriebsbezogene Beratung, Organisation des Holzeinschlags, Auszeichnen, Unterstützung bei Grenzsuche, Holzaufnahme, Durchführung von Bestellungen, Planung von Aufforstungen; Arbeitsmittel inklusive
Regulär: 45,00 Euro/ Stunde
WPV - Mitglieder: 35,00 Euro/ Stunde
Mindestsatz 22,50 Euro (30 Minuten)
Fahrtkosten (inkl. MWSt.)
nur in Verbindung mit der Abrechnung von Dienstleistungsstunden
0,32 Euro/ km
Mitgliedsbeiträge
Privatwald
Grundbeitrag: 30 Euro
Flächenzuschlag: ab einer Größe von mehr als 10 ha: 0,70 Euro/ angefangen. ha
Gemeindewald
Grundbeitrag: 2 Euro/ ha
Zuschlag: 1,00 Euro/ fm Hiebsatz nach Forsteinrichtung
Waldpflegeverband PW
Grundbeitrag: 5,00€ / ha zugehöriger Privatwald
Waldpflegeverträge
Übernahme von Waldschutz und Verkehrssicherungskontrollen, Beratungstermin mit Bewirtschaftungsvorschlägen nach Bedarf, Auszeichnen von Fällmaßnahmen
Alle Dienstleistungen werden nach den Entgeltsätzen der FBG (Dienstleistungsstunden, Waldpflegevertrag) berechnet.
(Erstabschluss mit mindestens 3 Jahren Laufzeit)
Verwaltungsbeitrag:
Bis 1,0 ha = 25 €
1 ha – 10 ha = 50 €
Ab 10 ha = 100 €
(Pro Jahr)
Stand: 02.06.2025
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Historie - Aktuelles

Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea)
Aufgrund zahlreicher bestätigten Sichtungen im Kommunalgebiet der VGEM- Kommunen Dammbach, Mespelbrunn & Heimbuchenthal sowie der Gemeinde Leidersbach, unter anderem in dem direkten Ortsbereich, wird zur Achtsamkeit geraten. Das Risiko geht hauptsächlich von Eichen aus. Meiden Sie daher öffentliche Plätze, wo diese Baumart zu finden ist: Pendlerparkplätze, Waldfriedhöfe, Freizeitanlagen, Schutzhütten, etc.
1. Erkennungsmerkmale
• Raupen leben bevorzugt auf Eichen und bewegen sich oft in langen „Prozessionen“ hintereinander (nachtaktiv).
• Die Raupen bilden Gespinstnester an Stamm und stärkeren Ästen.
• Ältere Raupen besitzen tausende Brennhaare, die leicht abbrechen und durch den Wind verbreitet werden.
• Hauptzeit des Auftretens der gesundheitlich relevanten Brennhaare: etwa Mai bis Juli; alte Nester bleiben jedoch länger gefährlich.
2. Gesundheitsrisiken
Die Brennhaare enthalten das Nesselgift Thaumetopoein und können bei Kontakt oder Einatmen folgende Beschwerden auslösen:
• Starker Juckreiz, Hautrötungen und Ausschläge
• Augenreizungen und Bindehautentzündungen
• Reizung der Atemwege, Husten und Atemnot
• In seltenen Fällen schwere allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock.
3. Handlungsempfehlungen
• Nester und Raupen nicht berühren und Abstand halten.
• Betroffene Bereiche meiden und Kinder sowie Haustiere fernhalten.
• Befall an die zuständige Gemeinde, den Grundstückseigentümer oder die Forstverwaltung melden.
• Nester nicht selbst entfernen; die Beseitigung sollte durch Fachfirmen erfolgen.
• Nach möglichem Kontakt: Kleidung wechseln und bei mindestens 60 °C waschen, duschen und Haare gründlich ausspülen.
• Bei Atembeschwerden, starken Hautreaktionen oder allergischen Symptomen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Eichenprozessionsspinner erkannt? Abstand halten, Nester nicht berühren und Befall melden. Die Brennhaare können noch lange nach dem Verlassen der Nester gesundheitliche Beschwerden verursachen.

Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung durch die 1. Bürgermeister der West- Spessart Gemeinden Bessenbach, Hösbach, Laufach & Sailauf
(von rechts nach links): Bgm. Frank Houben, Bgm. Michael Dümig (Hintergrund), 1. Vors. Rüdiger Stenger, Bgm. Christoph Ruppert (Hintergrund), Bgm. Friedrich Fleckenstein (Hintergrund), G.F. Jonah Weber
Die FBG begrüßt Ihre neuen Mitglieder !
Nach mehreren Besprechungen mit den Verwaltungsspitzen der Kommunen Bessenbach, Hösbach, Laufach und Sailauf und der Beschlusseinholung der jeweiligen Gemeinderäte bzw. des Vereinsvorstands der Forstbetriebsgemeinschaft Spessart- West e.V. wurden die Beitrittserklärungen durch die Gemeinden der bereits bestehenden Waldarbeitsgemeinschaft in engem Kreis unterzeichnet.
Nach dem jüngsten Kommunenbeitritt des Marktes Sulzbach am Main zum 01. Januar 2025 darf sich der Verein erneut über einen großen Zuwachs freuen: gleich vier Kommunen, welche bereits eng durch die gemeinsame Waldbewirtschaftung miteinander verbunden sind, traten nun zum
01. Januar 2026 bei.
Der Vorstand der FBG sieht der Entscheidung der Gemeinden erfreut entgegen und wünscht "Allzeit Gut Holz"!
