Entgeltverordnung der Forstbetriebsgmeinschaft Spessart- West e.V.
Holzvermarktung
Dies beinhaltet Verkaufsverhandlungen, Holzüberweisungen, Rechnungstellung, Zahlungsüberwachung, Erledigung bei Reklamationen, Mahndienst, Einweisung von Holzfahrern, Fahrtkosten inklusive
Kleinprivatwald: 2,50 Euro/ fm
(Holzaufnahme und Erstellen der Holzlisten durch Personal der FBG)
Großprivatwald 1,50 Euro/ fm
(Holzaufnahme und Erstellen der Holzlisten durch eigenes Personal)
Gemeindewald
(Holzaufnahme und Erstellen der Holzlisten durch eigenes Personal)
Jährlicher Pauschalbetrag im Zuge der Mitgliedsbeitragsberechnung
Dienstleistungsstunden der FBG
Insb. Betriebsbezogene Beratung, Organisation des Holzeinschlags, Auszeichnen, Unterstützung bei Grenzsuche, Holzaufnahme, Durchführung von Bestellungen, Planung von Aufforstungen; Arbeitsmittel inklusive
Regulär: 45,00 Euro/ Stunde
WPV - Mitglieder: 35,00 Euro/ Stunde
Mindestsatz 22,50 Euro (30 Minuten)
Fahrtkosten (inkl. MWSt.)
nur in Verbindung mit der Abrechnung von Dienstleistungsstunden
0,32 Euro/ km
Mitgliedsbeiträge
Privatwald
Grundbeitrag: 30 Euro
Flächenzuschlag: ab einer Größe von mehr als 10 ha: 0,70 Euro/ angefangen. ha
Gemeindewald
Grundbeitrag: 2 Euro/ ha
Zuschlag: 1,00 Euro/ fm Hiebsatz nach Forsteinrichtung
Waldpflegeverband PW
Grundbeitrag: 5,00€ / ha zugehöriger Privatwald
Waldpflegeverträge
Übernahme von Waldschutz und Verkehrssicherungskontrollen, Beratungstermin mit Bewirtschaftungsvorschlägen nach Bedarf, Auszeichnen von Fällmaßnahmen
Alle Dienstleistungen werden nach den Entgeltsätzen der FBG (Dienstleistungsstunden, Waldpflegevertrag) berechnet.
(Erstabschluss mit mindestens 3 Jahren Laufzeit)
Verwaltungsbeitrag:
Bis 1,0 ha = 25 €
1 ha – 10 ha = 50 €
Ab 10 ha = 100 €
(Pro Jahr)
Stand: 02.06.2025
